AGB

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der U W P Werkstatt-Service GmbH, Saarstr. 40,
D 71282 Hemmingen


Durch die Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an:


Geltungsbereich/Angebote
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge und sonstige Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Abmachungen jeder Art, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Vertreter, Beauftragten oder Angestellten der Gesellschaft bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Proben- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen Normen, Richtlinien bzw. Vorschriften zulässig.
Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung in Standartgebinden. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Werden Liefergegenstände auf Kundenwunsch spezial- oder sonderverpackt, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis.
Zahlungsbedingungen und Verrechnung
Soweit in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vermerkt, sind Rechnungen innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu begleichen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die in der Rechnung angegebenen Bankkonten geleistet werde. Ein Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn seine Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer ohne weiteres die Rückgabe der Ware verlangen. Außerdem steht ihm das Recht auf Schadenersatz zu.
Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Käufer kann nur mit unserem Einverständnis den bemängelten Gegenstand an uns zurückschicken. Die Frachtkosten sind insoweit vom Kunden zu verauslagen. Wir sind für den Fall einer begründeten Mängelrüge verpflichtet, insoweit die nach dem Inhalt des Vertrages notwendigen Kosten der Fracht dem Käufer zu erstatten. Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten, beginnend ab dem Gefahrenübergang.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware unterliegt ausschließlich dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die insoweit gelieferten Gegenstände (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Verkauft der Käufer seinerseits die Ware an einen Dritten, so tritt er seinerseits die Kaufpreisforderung an den Dritten, an den Verkäufer ab.
Sonstiges
Erfüllungsort ist für beide Parteien unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten ist Sitz der Gesellschaft. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berühren diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es wird darauf hingewiesen, dass gem BDSG geschäftsrelevante Daten zwecks Verarbeitung in automatisierte Verfahren gespeichert werden.


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